|
• Jugendliche unter 18 Jahren
• Ehegatten von Mitgliedern, sofern ein gemeinsamer Haushalt geführt wird.
• Kinder, sofern ein Elternteil Mitglied ist, sie kein eigenes
Einkommen haben und im elterlichen Haushalt wohnen.
• Mitglieder, die Wehr- oder Ersatzdienst leisten.
|